Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1
Geltungsbereich

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau die ausschließliche Grundlage. Abweichungen, mündliche zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

§2
Lieferung, Leistung und Gefahrenübergang

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es gelten die am Liefertag gültigen Tagespreise. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau zustande. Die Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau ist berechtigt, von der Bestellung abweichend zu liefern, soweit hierdurch die Funktionstauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigt wird. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Mängelrügen und Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen, nach Fristablauf gilt die Annahme als erfolgt.

 

§3
Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum der Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau. Zahlungen sind bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitungen des Zahlungstermins hat die Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, darüber hinaus kann ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht werden.

 

§4
Gewährleistung

Die Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau gibt die Herstellergarantie an den Kunden weiter. Die Gewährleistungsan- sprüche verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Im Fall der Nachbesserung übernimmt die Firma Schalbe Elektro- und Antennenbau die Arbeitskosten, alle sonstigen Kosten trägt der Kunde. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.

 

§5
Haftung

Die Haftung der Firma Schalbe Elektro- und Anteennenbau ist auf Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mängelschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Schadensersatzan- sprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung.

 

§6
Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist zu Abtretungen von Ansprüchen aus diesem Vertrag nicht berechtigt. Erfüllungsort für die Lieferung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Waltersdorf. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entspricht. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Waltersdorf, den 20. Februar 2000